Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geschäftszweck
Advertising, Corporate, Dialogue, Digital, Event, Relations, Spatial/3D, Location Development – das sind die Kernkompetenzen und Dienstleistungen der CP9 AG. Im Fadenkreuz dieser acht Säulen entwickeln wir zielsicher zukunftsorientierte Marketinglösungen, die stets einen Schritt weiter gehen als die alltägliche Beratung. Die Mitglieder des Teams verstehen sich als Fachkräfte des Ideenmanagements, die erfinden, entwerfen und umsetzen.
2. Allgemeines/Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB sind integrierter Bestandteil jedes Auftrags zwischen CP9 und der Auftraggeberschaft oder der Auftragnehmerschaft und gelten mit Ausstellen einer Auftragsbestätigung als anerkannt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Seiten bestätigt wurden.
Durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsregelung sowie durch ein konkludentes Verhalten unserer Auftraggeber*innen und Auftragnehmer*innen gelten unsere Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Auftraggeber*innen und Auftragnehmer*innen von CP9 verzichten mit Anerkennung dieser AGB ausdrücklich darauf, eigene Geschäftsbedingungen geltend zu machen.
3. Auftragsmodalität
Wir arbeiten nur gegen Vertrag oder feste Auftragserteilung und erstellen keine kostenlosen Entwürfe, Planungen und Vorarbeiten. CP9 hat sich dem Pitch Codex des Expo Event Verbands Schweiz und damit zum Fairplay in der Branche verpflichtet. Der Pitch Codex legt fest, dass Pitches nur gegen Entgelt angenommen werden. Ziel ist, den Wettbewerb fair zu gestalten und eine Win-Win-Situation für die Agentur und die Auftraggeber*innen zu erreichen.
Wir bearbeiten sowohl ganze Budgets als auch Teilaufgaben. Neben den formellen Auftragsbestätigungen gelten auch Besprechungsprotokolle als integrierte Bestandteile der Vereinbarungen. Konsultationen und Reisen werden nach Zeitaufwand, die Deplacements nach Google Maps berechnet. Wir geben keine Erfolgsgarantien ab und bieten auch keine solchen gegen Erfolgshonorare an.
Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, die unseren ethischen Grundsätzen nicht entsprechen oder welche die Übertretung von gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Lehnen wir Aufträge ab, informieren wir die Auftraggeber*innen innert nützlicher Frist.
4. Treue- und Mitwirkungspflicht
Wir sind als Beauftragte der Auftraggeber*innen tätig und wahren deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Auftraggeber*innen unterstützen uns im Wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion, stellen uns alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und bezeichnen eine oder mehrere Personen, die für Entscheide bezüglich Vertragsgegenstand autorisiert sind. Alle durch diese Punkte entstandenen Kosten werden von der Auftraggeberschaft alleine getragen.
Wenn im Rahmen der Auftragserfüllung für CP9 ein Mehraufwand entsteht, weil die Auftraggeber*innen ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind, wird dieser zusätzlich verrechnet.
5. Besprechungen, Vorleistungen und Ausschreibungen
Eine erste Besprechung sowie sachdienliche Verhandlungen vor Auftragserteilung sind kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Verhandlungen und Vorleistungen, die darüber hinausgehen, sind entschädigungspflichtig.
Die Nutzungsrechte der von uns in dieser Phase präsentierten Vorschläge, von Teilen oder Ideen daraus verbleiben bei CP9 und dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung und allfälliger Entschädigung weiterverwendet werden.
Wenn im Rahmen der Auftragserfüllung für CP9 ein Mehraufwand entsteht, weil die Auftraggeber*innen ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind, wird dieser zusätzlich
6. Stufen der Abwicklung
In jeder Grobplanungsphase werden die Fremdkosten aus Erfahrungswerten abgeleitet. Das Einholen von genauen Fremdofferten ist honorarpflichtig.
7. Beizug Dritter
Es liegt in der Natur des Agenturgeschäftes, dass Aufträge an Dritte weitergegeben werden können. Wir bezahlen keine Rechnungen von Dritten, die unsere Auftraggeber*innen betreffen, ausser diese sind zu vollumfänglichen Vorauszahlungen bereit. Rechnungen von Dritten werden auf die Auftraggeber*innen ausgestellt, durch uns kontrolliert und an die Auftraggeber*innen weitergeleitet.
Wir übernehmen keine Haftung bezüglich Leistung und/oder Lieferung von Dritten, die über die fachgerechte Vermittlung und Kontrolle hinausgeht. Insbesondere haften wir nicht für Unregelmässigkeiten, die sich Dritte in ihren Bedingungen ausdrücklich vorbehalten. Für die Forderungen Dritter, welche der Auftraggeberschaft direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen wir weder Verpflichtung noch Gewähr.
Erfolgt die Wahl Dritter unter massgeblichem Einfluss der Auftraggeber*innen, tragen diese allein die Gewähr für deren Wirtschaftlichkeit und Qualität.
Wir leisten gegenüber der Auftragnehmerschaft grundsätzlich keine Vorauszahlungen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Auslandsaufträgen, können folgende Teilzahlungen vereinbart werden:
1. Teilzahlung 40 % der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung der Auftragnehmer*innen
2. Teilzahlung 30 % der Auftragssumme nach ca. 30 Tagen oder nach Erhalt eines Musters, eines Andrucks oder eines Proofs
3. Teilzahlung 30 % der Auftragssumme nach Erhalt und Kontrolle der Lieferung
8. Eigenleistungen der Auftraggeber*innen
Leistungen, die von der Auftraggeberschaft erbracht oder bei Dritten direkt in Auftrag gegeben werden, sind schriftlich festzuhalten und müssen uns unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden. Für diese Leistungen übernehmen wir keinerlei Gewähr, noch haften wir in irgendwelcher Weise.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Auftraggeber*innen erkennen ausdrücklich das geistige Eigentum der Agentur an, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von uns geschaffenen Leistungen und Werken. Wir übertragen die Nutzungsrechte an den von uns geschaffenen Werken mit kurz- oder mittelfristigem Nutzungszweck für die Dauer der gegenseitigen Zusammenarbeit. Eine weitergehende Übertragung von Nutzungsrechten, auch die Folgenutzung, bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung und Abgeltung. Wir behalten uns das Recht auf Namensnennung vor.
Falls die Auftraggeber*innen einen vollständigen Erwerb der Nutzungsrechte ausdrücklich wünschen, so teilen sie dies im Vorfeld mit, damit es in der Offertstellung berücksichtigt werden kann. Falls der vollständige Erwerb der Nutzungsrechte nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, setzen wir die Auftraggeber*innen vor der Auftragserfüllung rechtzeitig in Kenntnis. Wir verschaffen der Auftraggeberschaft in solchen Fällen lediglich die für die Auftragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Art, Umfang, Dauer und Vergütung der zu übertragenden Nutzungsrechte werden für die betreffenden Aufträge je einzeln vereinbart.
Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung schulden uns die Auftraggeber*innen eine Strafzahlung von 200 % des Rechnungsbetrages, sofern für uns keine zusätzlichen Schäden entstehen. Die weitere Nutzung bleibt trotz Bezahlung dieser Strafe untersagt. Anspruchsstellungen von Dritten bleiben vorbehalten.
10. Haftung
Allfällige Mängel an unserer Arbeit sind unverzüglich geltend zu machen. Wir behalten uns vor, bei einer Mängelrüge das Recht zur Nachbesserung zu nutzen. Wir haften nur bei schuldhafter Schlechterfüllung des Vertrages.
Unsere vertragliche Haftung beschränkt sich auf den Umfang des Auftragshonorars. Jede weitergehende vertragliche Haftung fällt weg. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen. Keine Haftung übernehmen wir auch bei Mehrkosten bedingt durch Mehrleistungen auf Wunsch der Auftraggeber*innen, bei Preisänderungen im Markt, bei branchenüblichen Mehrlieferungen, Farb- und Massabweichungen sowie bei Konzeptänderungen durch die Auftraggeber*innen.
Beim Verlust von Unterlagen und Daten haften wir nur bei grobem Verschulden. Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des Materialwertes zum Zeitpunkt des Verlustes.
11. Honorierung
Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, rein netto innert 20 Tagen ab Versanddatum der Faktura zahlbar. Bei unbeglichenen Rechnungen wird ab dem Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 8 % pro Jahr verrechnet. Die Mahnspesen werden mit CHF 25.00 pro Mahnung verrechnet. Befinden sich die Auftraggeber*innen in einem finanziellen Engpass, sind wir bereit eine Abzahlungsvereinbarung aufzusetzen. Wurden Akontozahlungen vereinbart, behalten wir uns im Falle der Nichtbezahlung vor, vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben hierbei unberührt.
Sämtliche von uns errechneten Kosten und Honorare verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie exklusive allfälliger anderer Abgaben oder Gebühren.
Bei der Budgeterstellung wird von einem Toleranzrahmen von +/– 10 % ausgegangen. Wir verpflichten uns im Falle von möglichen Budgetüberschreitungen, unsere Auftraggeber*innen umgehend in Kenntnis zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
12. Stornierung
Wird ein Beratungsmandat aus zwingenden Gründen storniert, werden in jedem Fall die bereits angefallenen Fremdkosten belastet und unsere Leistungen je nach Stand der Arbeit berechnet.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsverhältnisse zwischen uns und der Auftraggeberschaft unterstehen Schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist am Gericht unseres Geschäftssitzes. Wir behalten uns vor, die Auftraggeber*innen auch beim zuständigen Gericht an ihrem Geschäftssitz oder bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit einer ausländischen Auftraggeberschaft oder Auftragnehmerschaft Schweizer Recht anwendbar.
14. Zusatzaufwand
Zusätzlichen Aufwand, den wir nicht offeriert haben, verrechnen wir je nach Aufgabe mit CHF 100.00 bis 240.00 in der Stunde. Unsere Stundensätze im Detail:
Creative Direction (CD) CHF 240.00
Art Direction (AD) CHF 220.00
Beratungsleitung CHF 220.00
Beratung CHF 200.00
Strategische Texterstellung CHF 200.00
Content Writing CHF 180.00
Grafik CHF 160.00
Junior Beratung CHF 160.00
Technische Projektleitung CHF 120.00
Technische Assistenz CHF 100.00
Fahrtzeit CHF 100.00
Alle Spesen stellen wir nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung, Fahrspesen mit CHF 0.80 je Kilometer. Transporte, LKW-Fahrten werden separat offeriert. Nicht inbegriffen sind andere Reisespesen, Fotoshootings, Bilderfassung (Scanning), Übersetzungen, Korrekturlesung, Farb-Laserprints, Proofs, Foto- und Bildhonorare, Datenkonvertierungen, Datenlieferungen und Versandkosten. Es wird eine Kleinspesenpauschale in Höhe von 4 % auf den Rechnungsbetrag erhoben, darin sind die Kosten für Telefon, E-Mail, Kopien und Druck s/w, Präsentationsmaterial, Briefversand A- und B-Post enthalten. Alle Preisangaben verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.
15. Salvatorische Klausel
Falls eine zuständige Behörde eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als nichtig oder unwirksam erachten sollte, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung wird in diesem Falle durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmung ersetzt.
Im Übrigen, insbesondere bei Lücken, für welche diese AGB keine Regelung vorsehen, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den einfachen Auftrag und das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.
Stand Januar 2026